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Weitere wichtige Hinweise zum Feuerlöscher

 

Bei der Benutzung eines Feuerlöschers ist auf die richtige Auswahl des Gerätes zu achten. Hier hilft eine fachliche Beratung durch z.B. Feuerwehr oder durch einen qualifizierten Brandschutztechniker. Die Beratung ist in der Regel Kostenfrei, über den Brandschutztechniker ist auch der Erwerb und die zukünftige Wartung am besten sicher gestellt.

Fragen Sie Ihre Feuerwehr, die meisten haben hier gute Beziehungen zu diesen Brandschutztechnikern. 

Hierbei sind die zugeordneten Brandklassen von Bedeutung.

Unterschieden wird in

Brandklasse A / B       

steht für Brände von festen, glutbildenden Soffen

Brandklasse A/ B / C   

steht für Brände von Füssigkeiten ( Dämpfe) oder flüssig werdenden Stoffen

Brandklasse D            

steht für Brände von Metallen

Brandklasse F             

 

steht für Brände von Speisefett und Speiseöl

Auch diese Feuerlöscher haben eine begrenzte Nutzungsdauer, unterschieden wird hierbei

Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdrucklöscher                       

20 Jahre

Pulver-, Wasser-, Schaumaufladelöscher                             

25 Jahre

Kohlendioxidlöscher                                                            

25 Jahre

 

Gemäß § 12 Abs. 3, 5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichvV ist der Sachkundige bzw. die befähigte Person damit nicht nur berechtigt, die Prüfplakette zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer sogar verpflichtet die Verweigerung auszusprechen.

Feuerlöscher müssen spätestens alle 24 Monate durch einen Sachkundigen gewartet und instand gehalten werden.

 

Die BetrSichV fordert für die Prüfung sogenannte befähigte Person.
Fachlich handelt es sich dabei um Sachkundige, die unter anderem
eine zusätzliche Ausbildung über die neuesten Regelungen
der BetrSichv und der Druckgeräte- Richtlinie erhalten haben.
 
Der Nutzer- Unternehmer muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung
deren Funktionssicherheit sicher stellen.
Zugleich hat er die arbeitsrechtliche Pflicht zum Schutz seiner Mitarbeiter.