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Der Feuerlöscher  [pdf]  3769KB

 

-Brandklassen

-Löschtechnik

-BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten

mit Feuerlöscher

-Lebensdauer

-Verordnungen und Gesetzliche Bestimmungen

-Prüfungen

 

Der Feuerlöscher

Brandklasse

A

Brände von festen,

glutbildenden Stoffen:

 

wie Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen, ect.

Der Feuerlöscher

Brandklasse

B

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen:

 

wie Benzin, Lacke,

Harze, Wachs, Teer, Kunststoffe,

Alkohole, ect.

Der Feuerlöscher

Brandklasse

C

Brände von Gasen:

 

wie Methan, Propan,

Stadtgas,

Wasserstoff, Acetylen, ect.

Der Feuerlöscher

Brandklasse

D

Brände von Metallen:

 

wie Aluminium, Magnesium,

Lithium, Natrium, Kalium,

ect. und deren Legierungen

Der Feuerlöscher

Brandklasse

F:

Brände von:

 

wie Speisefett und Speiseöl

Minimax Vorlage1 Brandklassen

Minimax Vorlage2 Löschtechnik

Minimax Vorlage3 BGR 133

Der Feuerlöscher

Die gewöhnliche Nutzungsdauer von Feuerlöscher liegt je nach Geräteart zwischen 20 und 25 Jahren.

 

Daraus leiten sich Aussonderungsfristen ab, die nach Gerätearten unterschiedlich sind.

Der Feuerlöscher

Pulver-, Wasser-, Schaum

 

Dauerdrucklöscher

20 Jahre

 

Pulver-, Wasser-, Schaum

 

Aufladelöscher

25 Jahre

 

Kohlendioxidlöscher

25 Jahre

 

Der Feuerlöscher

Feuerlöscher sind auf Grund ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte,

die damit der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) unterliegen. Weitere

Anforderungen ergeben sich aus Herstellungs- Zulassungsspezifikationen, die

auf Normen und gesetzliche Regelwerke beruhen.

 

Der Feuerlöscher

Hersteller von Produkten

unterliegen gemäß § 823 Abs. 1 BGB

 einer

Verkehrssicherheitspflicht bzw. Regelwerke beruhen, einer Instruktionspflicht!

Betriebsanleitung

Lebensdauer (§ 5 Abs.1 GPSG)

 

Der Feuerlöscher

Feuerlöscher müssen spätestens

alle 24 Monate durch einen

ausgebildeten Sachkundigen gewartet und instand gehalten werden.

 

Der Feuerlöscher

Diese Anforderung ist in der DIN 14 406 Teil 4 genau definiert.

Die Norm schreibt dem Sachkundigen vor, Instandhaltungsanweisungen der Hersteller zu beachten.

 

Der Feuerlöscher

Die BetrSichV fordert für die Prüfung sogenannte befähigte Person. Fachlich handelt es sich dabei um Sachkundige, die unter anderem eine zusätzliche Ausbildung

über die neuesten Regelungen der BetrSichv und der Druckgeräte- Richtlinie erhalten haben.

 

Der Feuerlöscher

Gemäß TRBS 1203 und

DIN 14 406 Teil 4

Unterliegt der Sachkundige und die befähigte Person bei ihrer

Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen!!!!

 

Der Feuerlöscher

Gemäß § 12 Abs. 3, 5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichV

ist der Sachkundige bzw. die befähigte Person damit nicht nur berechtigt,

 die Prüfplakette zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der

Lebensdauer sogar verpflichtet, die Verweigerung auszusprechen!!!

 

Der Feuerlöscher

Der Nutzer- Unternehmer muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung deren Funktionssicherheit sicher stellen.

Zugleich hat er die arbeitsrechtliche Pflicht zum Schutz seiner Mitarbeiter.

 

Der Feuerlöscher

Kurz gefasstes gesamt Fazit

 

Erteilt der Sachkundige oder die befähigte Person entgegen der Herstelleranweisung die

Prüfplakette bei einem überalerten Feuerlöscher, ist ein

persönliches Haftungsrisiko 

die Folge.

Der Feuerlöscher

Neben einer zivilrechtlichen Haftung droht zusätzlich eine strafrechtliche Haftung, wenn überalterte Feuerlöscher beim

Einsatz versagen und es infolge dessen zu Sach- oder gar Personenschäden kommt.

 

Der Feuerlöscher

Betreiber bzw. Unternehmer müssen in ihrem Handeln sehr sorgfältig sein.

Fehlentscheidungen bringen gravierende Haftungsfolgen mit sich.

Um dies zu vermeiden, werden keine überalterte Feuerlöscher eingesetzt.

 

Der Feuerlöscher

Schlußwort

 

Der Name „Minimax" für den

Feuerlöscher entstammt einem

Preisausschreiben der Mitarbeiter:

ein Minimum an Gewicht, Preis,

und Aufwand- ein Maximum an

Einfachheit und

Leistungsfähigkeit.

 

Der Feuerlöscher

All dies ist dennoch nutzlos, wenn die bestehenden Regeln- Bestimmungen und Gesetzte nicht eingehalten werden!

 

Für die erbrachte Aufmerksamkeit vielen Dank-

Gott zur Ehr -

dem nächsten zur Ehr

 

Der Feuerlöscher  [ppt]  2546KB

 

Ausarbeitung und Gestaltung n. FW NRW Oberbrandmeister/ Ausbilder Rolf Quasinowski 01/2010